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Google Analytics für den Datenschutz anpassen

Während die Debatte um den Facebook-Like-Button nach wie vor im Gange ist und die Äußerungen der Datenschützer aus Schleswig-Holstein im Internet eifrig diskutiert werden (die Meinungen reichen hierbei von „realitätsfremd“ bis „richtig so“), hat ein anderer Internetriese zumindest eine Problematik im deutschen Datenschutzdschungel beiseite geräumt. Google konnte letzte Woche eine Einigung mit Datenschützern hinsichtlich „Analytics“ verkünden. Die Analysesoftware stand vor allem deshalb in der Kritik, weil die IP-Adresse der Benutzer auch an die Server in den USA übermittelt wurde.Auch wenn Google weiterhin die Meinung vertritt, dass Analytics auch zuvor schon den Richtlinien entsprach, ist man nun nach ein paar Anpassungen auch offiziell Datenschutzkonform.

Google Analytics Magento

Analysesoftware Google Analytics

Schritt 1 auf diesem Weg war die Einführung eines Browser Add-Ons bereits im Mai diesen Jahres, dass es Usern ermöglichte, die Analytics-JavaScripts abzuschalten und so die Nachverfolgung ihres Surfverhaltens zu blocken. In der nun weitergehenden Maßnahme stellt Google für Webmaster eine Anpassung des Tracking-Codes zur Verfügung, nach der nun nicht mehr die komplette IP der Benutzer gespeichert, sondern ein Teil davon anonymisiert wird. Diese Anonymisierung müssen Webseitenbetreiber selbst vornehmen, in dem sie die IP-Masken-Funktion in Google Analytics aktivieren. Dies geht über eine Anpassung des Tracking-Codes von Analytics. Das Snippet hierzu finden Sie auf Google Code. Standardmäßig wird wohl weiterhin ersteinmal der Code mit der vollständigen Übermittlung von Google generiert.

Da bei Magento der Analytics-Code nicht manuell eingebunden, sondern im Backend einfach die Kundenkontonummer eingetragen wird, über die sich die Software dann den Code holt, ist es nicht mit der direkten Änderung getan. Wir werden das entsprechende Modul in den nächsten Tagen auf die neusten Magento-Versionen anpassen, zeitnah in GutHub hochladen und zur Verfügung stellen.

Mit den Anpassungen wird die Nutzung des Trackings, um wertvolle Informationen für die Auswertung in Analytics zu generieren, weiterhin ermöglicht, jedoch keine personenbezogenen Daten mehr übermittelt. Laut Google kann dies die Genauigkeit der Geotracking-Funktion etwas beeinträchtigen, sonst sollen alle Funktionalitäten erhalten bleiben.

Brauchen wir den Disclaimer?

Auf vielen Websites finden sich Disclaimer für externe Links. Oft handelt es sich um die pauschal gehaltene Erklärung, dass „für Inhalte fremder Sites nicht gehaftet wird“. Ein solcher Hinweis kann in vielen Fällen mehr schaden, als er nützt (dazu unten).

Besteht eine rechtliche Pflicht, die Inhalte der verlinkten Sites zu kontrollieren und zu prüfen? Festzuhalten ist zunächst, dass jeder Anbieter für eigene Inhalte und Informationen haftet. Auf der anderen Seite darf der Anbieter natürlich nicht blind auf fremde Inhalte verlinken.

Aber muss er die Inhalte auch prüfen? Muss er überwachen, ob sich der Inhalt hinter der verlinkten Adresse ändert bzw. ob über die Adresse auf einmal rechtswidrige Inhalte erreichbar sind? Eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht besteht nach heutigem Stand nicht. Nur bei der erstmaligen Verlinkung auf ein Internetangebot muss die Zielseite geprüft werden.  Eine Haftung für den weiteren  Inhalt kann sich dann nur noch ergeben, wenn der Verlinkende Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt erlangt hat. Dann muss er natürlich die Verlinkung unverzüglich entfernen.

Ist es also dennoch ratsam, einen pauschalen Disclaimer aufzunehmen? Aus meiner Sicht ist die Antwort ein „Nein“. Mit der Aufnahme eines solchen pauschalen Disclaimers offenbaren Sie vor allem Ihr positives Wissen um die Möglichkeit Ihrer Haftung für die Inhalte, auf die Sie verlinken. Dies kann im gerichtlichen Verfahren nachteilig sein. Bei Webangeboten, die bspw.  zahlreiche Verlinkungen enthalten, sollte ein spezieller Disclaimer (am besten kurz mit einem spezialisierten Anwalt besprechen) aufgenommen werden, aus dem hervorgeht, dass und ggf. wie der Anbieter die og. Vorgaben erfüllt.

Tipps:

  • Prüfen Sie Ihre Links bei der Erstverlinkung.
  • Trennen Sie interne und externe Inhalte sauber (neues Fenster für externe Links, eindeutig extern verlinken, Wording,…).
  • Entfernen Sie Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte sofort.
  • Verfassen Sie ggf. (bei Verlinkungen im großen Umfang) einen speziellen Disclaimer, in dem Sie Ihren Umgang mit Verlinkungen darstellen. Hierzu sollten Sie Rat bei einem spezialisierten Anwalt suchen.

Preisangaben in Online-Shops

Jedem Online-Shop-Betreiber sollte sich die Frage nach der Gestaltung der Preisangaben auf den Shop-Seiten stellen, denn nicht gesetzeskonforme Preisangaben können im Einzelfall zu Abmahnungen führen. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Preisangaben in Online-Shops nicht nur eine Regelung der inhaltlichen Mindestanforderungen (Welche Angaben sind aufzuführen?), sondern auch der Gestaltung getroffen. Selbst bei optischen Hervorhebungen ist der Shopbetreiber nicht frei:

Der Endpreis, inkl. Umsatzsteuer und Versandkosten, ist am Produkt anzugeben. Außerdem muss jeder Preis (zumindest über eine „Sternchenfußnote“, einen Link o.Ä.) den Hinweis enthalten, dass Umsatzsteuer und Versand- bzw. Lieferkosten enthalten sind. Auch die Höhe dieser Kosten ist anzugeben. Diese Vorgaben gelten meist selbst dann, wenn sich das Angebot des Online-Shops ausschließlich an Unternehmer richtet; einziger Ausweg sind Maßnahmen, die Verbraucher „ausschließen“. Dazu in Kürze mehr.

Für Online-Shops gelten darüber hinaus die für den Fernabsatz normierten speziellen Pflichten aus § 1 Abs. 2 der Preisangabenverordnung. Selbst eine optische Hervorhebung des Nettopreises gegenüber dem Bruttopreis in einem an Unternehmer gerichteten Shop ist danach nicht zulässig, denn § 1 Abs. 6 Satz 3 PAngV schreibt zwingend vor, dass der Endpreis hervorzuheben ist.

Fazit: Bei der Konzeption eines Online-Shops sollten die Gestaltung und der Inhalt der Preisangaben unbedingt im Auge behalten werden. Auch der Entwickler / Designer sollte dies bei seinen Entwürfen berücksichtigen, um Irritationen im Verhältnis zum Kunden zu vermeiden.

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