Alles rund um Magento!

Archiv des Monats Dezember, 2009

Neuer Shop: treppenstufenmatten.com

Dieser Shop für das Nischenprodukt Treppenstufenmatten wurde von Flagbit auf Basis von Magento realisiert. Das Design wurde von unserer Partneragentur 2k entwickelt und ebenfalls von Flagbit umgesetzt.

Als Besonderheit können die Läufer, die auch passend zu den Stufenmatten angeboten werden, als Zuschnitt bestellt werden. Dazu wurden die “Individuellen Optionen” von Magento um den Typ “Number” erweitert sowie eine weitere Preisberechnungsmethode ergänzt:

Für diese numerische CPO kann (muss aber nicht) eine Ober- und eine Untergrenze festgelegt werden. Diese wird in der Produktansicht dargestellt und beim in-den-Warenkorb-legen validiert. Ist nur eine Grenze definiert, wird auch nur diese angezeigt und überprüft.

Wird zusätzlich die Preisoption “Mit Optionswert multiplizieren” gewählt, wird der vom Kunden eingegebene Wert mit dem hinterlegten Preis multipliziert. Dies ist natürlich sowohl in Javascript für die direkte Aktualisierung des Preises, als auch in PHP für die Berechnung im Warenkorb realisiert. Bei dieser Berechnung wird, wenn das Feld ein Pflichtfeld ist und eine Untergrenze gesetzt ist, der Betrag, der sich aus Untergrenze * Preis ergibt ignoriert, da ansonsten die Basispreisangabe inkorrekt wäre.

Die Alternative in Magento wäre das Erstellen eines Dropdown-Feldes mit Werten für jede mögliche Auswahl gewesen. Doch dies ist bei einer Längenauswahl zwischen einem und 20 Metern in Zentimeter-Schritten einfach nicht pflegbar.

phpDoc mit Ant erzeugen

Mit Ant lassen sich viele Aufgaben (teil)automatisieren. Unter anderem auch das Generieren der Dokumentation auf Basis der phpDoc-Kommentare (PEAR). In der build.properties werden die folgenden drei Eigenschaften definiert:

### build.properties ###
# Pfad zur php.exe
php.bin=C:/Program Files/PHP_5.2.11/php.exe
# Verzeichnis für die Dokumentation
phpdoc.dir=doc
# Pfad zum phpDocumentor-Skript (Installation via PEAR)
phpdoc.inc=C:/Program Files/PHP_5.2.11/PEAR/PhpDocumentor/phpDocumentor/phpdoc.inc

In der build.xml wird ein neues Target für das Erstellen der Dokumentation definiert.

<!-- build.xml -->
<project name="MyProject" basedir=".">
 
	<property file="build.properties"/>
 
	<target name="phpdoc">
		<delete dir="${phpdoc.dir}" />
		<exec executable="${php.bin}" dir="${basedir}">
			<arg value="${phpdoc.inc}" />
			<arg value="-f" />
			<arg value="*.php" />
			<arg value="-t" />
			<arg value="${phpdoc.dir}" />
			<arg value="-ti" />
			<arg value="MyProject" />
		</exec>
	</target>
 
</project>

Beim Starten des Targets wird zunächst die alte Dokumentation entfernt und anschließend eine neue erzeugt.

Das Verwalten der Dokumentation via VCS ist nicht empfehlenswert, da es hierbei häufig zu Konflikten kommen kann. Bei kleineren Projekten kann sich jeder die Dokumentation mit Ant selbst erstellen. Bei größeren Projekten, wenn die Erstellung längere Zeit in Anspruch nimmt, lässt sich diese durch einen Cronjob, einen SVN-Hook oder einen CI-Server (z. B. phpUnderControl) auslagern.

Brauchen wir den Disclaimer?

Auf vielen Websites finden sich Disclaimer für externe Links. Oft handelt es sich um die pauschal gehaltene Erklärung, dass „für Inhalte fremder Sites nicht gehaftet wird“. Ein solcher Hinweis kann in vielen Fällen mehr schaden, als er nützt (dazu unten).

Besteht eine rechtliche Pflicht, die Inhalte der verlinkten Sites zu kontrollieren und zu prüfen? Festzuhalten ist zunächst, dass jeder Anbieter für eigene Inhalte und Informationen haftet. Auf der anderen Seite darf der Anbieter natürlich nicht blind auf fremde Inhalte verlinken.

Aber muss er die Inhalte auch prüfen? Muss er überwachen, ob sich der Inhalt hinter der verlinkten Adresse ändert bzw. ob über die Adresse auf einmal rechtswidrige Inhalte erreichbar sind? Eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht besteht nach heutigem Stand nicht. Nur bei der erstmaligen Verlinkung auf ein Internetangebot muss die Zielseite geprüft werden.  Eine Haftung für den weiteren  Inhalt kann sich dann nur noch ergeben, wenn der Verlinkende Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt erlangt hat. Dann muss er natürlich die Verlinkung unverzüglich entfernen.

Ist es also dennoch ratsam, einen pauschalen Disclaimer aufzunehmen? Aus meiner Sicht ist die Antwort ein „Nein“. Mit der Aufnahme eines solchen pauschalen Disclaimers offenbaren Sie vor allem Ihr positives Wissen um die Möglichkeit Ihrer Haftung für die Inhalte, auf die Sie verlinken. Dies kann im gerichtlichen Verfahren nachteilig sein. Bei Webangeboten, die bspw.  zahlreiche Verlinkungen enthalten, sollte ein spezieller Disclaimer (am besten kurz mit einem spezialisierten Anwalt besprechen) aufgenommen werden, aus dem hervorgeht, dass und ggf. wie der Anbieter die og. Vorgaben erfüllt.

Tipps:

  • Prüfen Sie Ihre Links bei der Erstverlinkung.
  • Trennen Sie interne und externe Inhalte sauber (neues Fenster für externe Links, eindeutig extern verlinken, Wording,…).
  • Entfernen Sie Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte sofort.
  • Verfassen Sie ggf. (bei Verlinkungen im großen Umfang) einen speziellen Disclaimer, in dem Sie Ihren Umgang mit Verlinkungen darstellen. Hierzu sollten Sie Rat bei einem spezialisierten Anwalt suchen.

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